Leistung
Unterweisungen & Ausbildungen
Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter muss mindestens einmal jährlich über die Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Das ist Pflicht. Aber eine Unterweisung, die niemand zuhört, ist verschwendete Zeit. Wir machen Unterweisungen, die hängenbleiben.
Unsere Unterweisungen
- Jährliche Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG
- Spezielle Unterweisungen bei neuen Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren
- Branchenspezifische Module (Pflege, Handwerk, Lager, Büro)
- Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz — Basisinput, nicht Coaching
- Auffrischung bestehender Unterweisungen
Unsere Ausbildungen
- Ersthelfer-Ausbildung (9 UE) — nach BG-Richtlinien, als Grund- oder Auffrischungskurs
- Brandschutzhelfer — nach ASR A2.2
- Unterweisungsberechtigte im Betrieb — Train-the-Trainer für interne Multiplikator:innen
Bereit für den nächsten Schritt?
Lassen Sie uns gemeinsam die Basis für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz legen. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Anforderungen.
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