Leistung

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes. § 5 Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen systematisch beurteilen muss. Klingt nach Aufwand — ist es auch, wenn man es das erste Mal macht. Danach spart es Zeit, Geld und Nerven.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Analyse, welche Risiken an welchem Arbeitsplatz bestehen, wie groß sie sind und was dagegen getan werden muss. Sie ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein laufender Prozess: bei neuen Arbeitsplätzen, neuen Maschinen, neuen Tätigkeiten, nach Unfällen — immer wieder.

Was ist die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Seit 2013 ist sie ausdrücklich Pflicht: Sie müssen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungen beurteilen. Stress, Zeitdruck, Schichtarbeit, Konflikte, soziale Isolation — alles das sind beurteilungspflichtige Faktoren. Viele Betriebe haben diesen Teil noch nicht umgesetzt. Wir schließen diese Lücke ohne Drama und mit praktikablen Methoden.

So gehen wir vor

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen. Welche Arbeitsplätze gibt es? Welche Tätigkeiten werden dort ausgeführt?
  2. Gefährdungen ermitteln. Physisch, chemisch, biologisch, mechanisch, psychisch, organisatorisch.
  3. Risiken bewerten. Wie wahrscheinlich, wie schwerwiegend?
  4. Maßnahmen festlegen. Technisch, organisatorisch, persönlich — in dieser Reihenfolge.
  5. Umsetzung und Dokumentation. Mit Verantwortlichen und Fristen.
  6. Wirksamkeitskontrolle. Haben die Maßnahmen gewirkt?

Ihr Ergebnis

Sie erhalten eine vollständige, arbeitsplatzgenaue Gefährdungsbeurteilung — auf Papier und als editierbare Datei. So können Sie sie bei der nächsten BG-Prüfung direkt vorlegen und bei Änderungen fortschreiben.

Bereit für den nächsten Schritt?

Lassen Sie uns gemeinsam die Basis für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz legen. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Anforderungen.

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